Sonntag, 19. August 2007

„Das Anti-Hacker Gesetz“?

Dieses neue Gesetz soll die Computernutzer schützen
und Hackern mit kriminellen Absichten das Handwerk
legen. In diesem Gesetz ist der Paragraph 202c
enthalten, der die Verbreitung, die Herstellung und den
Besitz von Programmen verbietet, falls deren Zweck im
Begehen von Straftaten liegt.
Gegner des neuen Gesetzes befürchten nun, damit könne
auch das Verschicken von Rootkits, Trojanern, Würmern,
Keyloggern und ähnlichen Programmen an Hersteller von
Antivirenprogrammen als Straftat ausgelegt werden,
ebenso wie der Besitz solcher Programme zur Analyse.
Besonders gravierend ist die Sorge bei
Penetrationstestern, die „Hackerprogramme“ benutzen,
um so im Auftrag von Kunden deren Systeme auf
Sicherheitslecks und anderen Schwachstellen zu
untersuchen. Ausserdem kam die Frage auf, ob nun auch
Linux-Distributionen illegal sind, da sie im Repertoire
auch Netzwerk-Sniffer wie „Wireshark“ enthalten.
Befürworter des Gesetzes verweisen darauf, dass durch
eine Zusatzklausel zum Gesetz bereits dafür gesorgt
sei, dass niemand mit einer Strafe zu rechnen habe,
wenn er damit nichts Böses beabsichtigt.
Das Problem ist wieder mal der unpräzise Inhalt des
wahrscheinlich durch Unkenntnis der Materie un-
durchdachten Gesetzes. Anwälte vertreten
unterschiedliche Ansichten hinsichtlich des Gesetzes.
Ein Teil sagt „kein Grund zur Beunruhigung“, andere
hingegen warnen vor Rechtsunsicherheit besonders für
die, die beruflich auf den die umstrittenen Programme
unmöglich verzichten können.
Es hängt dann davon ab wie viele Auslegungsmöglichkeiten
die Richter in der Zukunft sehen, falls der Paragraph
202c zur Anwendung kommt.
Jedenfalls sieht es so aus, das sich viele deutsche
Sicherheitsexperten mittlerweile mit ihren Serverinhalten
ins Ausland begeben um nicht in diesem
unsicherem Zustand als Opfer zu enden.

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