Donnerstag, 30. August 2007

Sturm Wurm wächst weiter

Nach gefälschten Gruss Mails in Html-format
mit dem Betreff wie:"Here is your Ecard",
"A Card for you", "You have received an
eCard" oder "Greetings from.." und Emails
die anscheinend von jemand bekanntes
kommen der gerne ein lustiges Video von
YouTube an den Mann bringen möchte,
hat sich der Wurm wieder flexibel gezeigt,
er fügt jetzt Links in Blogs ein die unter
den Kommentaren anwählbar sind.

Es handelt es sich dabei um Malware aus
der Familie Nuwar/Zhelatin/Tibs.

Diese installiert ein Rootkit und gliedert
den infizierten Rechner in ein BotNet ein
und verwandelt ihn so in eine ferngesteuerte
Spam-Schleuder.

Man schätzt das inzwischen 1.700.000 Rechner
infiziert sind und diesen Wurm bereits
weiterverteilen.

Donnerstag, 23. August 2007

Vorsicht bei Cheats und Patches


Laut Sicherheitsdienstleister G-DATA wurde im Vorfeld
der Games Convention eine Untersuchung von im
Internet erhältlichen Cheats und Patches für die 20
derzeit beliebtesten Computerspiele durchgeführt.
Dabei stellte man fest, dass ein Großteil der im Web
angebotenen Downloads dieser Art Schadsoftware
enthält.

Sonntag, 19. August 2007

„Das Anti-Hacker Gesetz“?

Dieses neue Gesetz soll die Computernutzer schützen
und Hackern mit kriminellen Absichten das Handwerk
legen. In diesem Gesetz ist der Paragraph 202c
enthalten, der die Verbreitung, die Herstellung und den
Besitz von Programmen verbietet, falls deren Zweck im
Begehen von Straftaten liegt.
Gegner des neuen Gesetzes befürchten nun, damit könne
auch das Verschicken von Rootkits, Trojanern, Würmern,
Keyloggern und ähnlichen Programmen an Hersteller von
Antivirenprogrammen als Straftat ausgelegt werden,
ebenso wie der Besitz solcher Programme zur Analyse.
Besonders gravierend ist die Sorge bei
Penetrationstestern, die „Hackerprogramme“ benutzen,
um so im Auftrag von Kunden deren Systeme auf
Sicherheitslecks und anderen Schwachstellen zu
untersuchen. Ausserdem kam die Frage auf, ob nun auch
Linux-Distributionen illegal sind, da sie im Repertoire
auch Netzwerk-Sniffer wie „Wireshark“ enthalten.
Befürworter des Gesetzes verweisen darauf, dass durch
eine Zusatzklausel zum Gesetz bereits dafür gesorgt
sei, dass niemand mit einer Strafe zu rechnen habe,
wenn er damit nichts Böses beabsichtigt.
Das Problem ist wieder mal der unpräzise Inhalt des
wahrscheinlich durch Unkenntnis der Materie un-
durchdachten Gesetzes. Anwälte vertreten
unterschiedliche Ansichten hinsichtlich des Gesetzes.
Ein Teil sagt „kein Grund zur Beunruhigung“, andere
hingegen warnen vor Rechtsunsicherheit besonders für
die, die beruflich auf den die umstrittenen Programme
unmöglich verzichten können.
Es hängt dann davon ab wie viele Auslegungsmöglichkeiten
die Richter in der Zukunft sehen, falls der Paragraph
202c zur Anwendung kommt.
Jedenfalls sieht es so aus, das sich viele deutsche
Sicherheitsexperten mittlerweile mit ihren Serverinhalten
ins Ausland begeben um nicht in diesem
unsicherem Zustand als Opfer zu enden.

Mittwoch, 15. August 2007

Informationen für Anfänger des Internets

Grade Anfänger sollten sich über die Gefahren im
Internet im klaren sein, zumal wenn wichtige private
Dateien auf dem Rechner oder Geldtransaktionen per
Internet (Homebanking) durchgeführt werden sollen.

Als eine gut verständliche Informationsquelle zu dem
Thema ist u.a. die Site von "Deutschland sicher im
Netz e.V.
" zu nennen.

Beispiele:

Einleitungsvideo

Sicherheits-Check Videos

Falls sich die Videos nicht abspielen lassen, sollte man
den Flashplayer installieren.

Weitere Informationen gibt es auf der Site:
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik